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Vom 21. bis zum 24. Januar 2020 findet in Davos das jährliche Meeting des WEFs statt. In der Schweizer Stadt treffen sich hierfür unter anderem internationale Politiker*innen und Wirtschaftswissenschaftler*innen – dieses Jahr zum 50. Mal. Das Motto: den Status der Welt zu verbessern. Unter dieser Prämisse heißt es in der Eigenbeschreibung des WEFs: ,,The World Economic Forum Annual Meeting in Davos-Klosters is the foremost creative force for engaging the world‘s top leaders in collaborative activities to shape global, regional and industry agendas at the beginning of each year.’’
Auch an der Ruhr-Universität Bochum wird hierzu eine Veranstaltung stattfinden: youngperspectives.ruhr e.V. (yp.ruhr) organisiert am 16. Januar einen kostenlosen Filmabend in HDG 20, bei dem ,,Das Forum‘‘ gezeigt wird. Der Einlass ist ab 17 Uhr; der Film selbst beginnt eine halbe Stunde später. Fabian Schäfer, Co-Präsident von yp.ruhr, hat im vergangenen Dezember die Dokumentation gemeinsam mit einem Freund gesehen. In der anschließenden Diskussion seien jedoch nur wenig Gäst*innen anwesend gewesen. ,,Da wir die Dokumentation jedoch für sehr sehenswert halten (auch gerade für die WiWis und SoWis), kam die Idee auf, den Film bei uns an der Uni zu zeigen‘‘, erklärt Schäfer. ,,Durch den Film erhält man einen ganz guten Blick hinter die Kulissen des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos. Dort kommt das „who is who“ aus Wirtschaft und Politik zusammen.‘‘
Generell steht bei yp.ruhr im neuen Jahr einiges an. Der im vergangenen Jahr gestartete Podcast „yp.Podcast – Der Podcast mit & von jungen Perspektiven“ soll weitergeführt werden. Auch aufgegriffen wird das ,,Harry Potter Öko-Quiz‘‘, das in die zweite Runde gehen wird. Neben weiteren möglichen Kooperationen mit unterschiedlichen Partner*innen wie Lehrstühlen der RUB stehen auch regionale Projekte an. Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Dortmund steht das Projekt ,,Masterplan Wirtschaft 2.0‘‘ an, bei dem primär auch die Perspektive der Dortmunder Student*innen berücksichtigt werden solle.
Wer sich selbst für die Mitarbeit bei yp.ruhr interessiert, kann sich über
hello@yp-ruhr.de an die Organisation wenden.
:Charleena Schweda
]]>Griechengleich ächzen auch Bochum und andere Ruhrgebietskommunen unter ihrer Schuldenlast. Und die wird jetzt noch größer, denn sie haben sich mit Franken-Krediten ordentlich verzockt. Die EidgenossInnen haben nämlich einfach mal den Schweizer Franken vom Euro entkoppelt; das wird teuer. Lest dazu Kredite: Droge oder Medizin? von Marek Firlej und Finanzjongleure ohne Mathekenntnisse von Tim Schwermer.
Die Forderung der Schweizer Initiative ist, dass niemand in einem Unternehmen im Monat mehr verdienen darf als die schlechtbezahltesten MitarbeiterInnen im Unternehmen in einem Jahr. „1:12“ bedeutet also, dass der Monatslohn der Top-ManagerInnen auf das Gehalt gedeckelt werden würde, das die unterste Lohngruppe im Unternehmen in einem Jahr erhält. Die InitiatorInnen argumentieren, dass die Löhne im unteren Lohnsegment seit den 1980er Jahren in der Schweiz stagnieren bzw. sehr gering gestiegen sind, während in der Gruppe der Top-VerdienerInnen ein starker Anstieg der Löhne im gleichen Zeitraum zu verzeichnen ist.
Die Schweizer Jusos brachten die Volksinitiative Ende 2009 vor dem Hintergrund der Bankenkrise ein, die viele Menschen dafür sensibilisiert hatte, dass bei Banken und Unternehmen möglicherweise eine Entkoppelung der Gehälter der Top-ManagerInnen von ihrer tatsächlichen Leistung stattgefunden hat. Um die voranschreitende Entwicklung der Lohnsenkung im unteren Lohnsegment bei gleichzeitig sprunghafter Steigerung der Gehälter der oberen Einkommensklassen durch eine vernünftige Formel zu stoppen, wurde die Idee des „1:12“ entwickelt. Für den Gewinn eines Unternehmens trügen die geringer entlohnten Angestellten eben auch bei und dies werde oft vergessen, wenn gute Geschäftsergebnisse ausschließlich dem gerade aktuellen Vorstand einer Firma als Verdienst zugeschrieben würden. Die Produktivität eines einzelnen Menschen könne, selbst wenn er oder sie ganz an der Spitze einer Organisation stehe, nicht mit dem zigfachen des Lohns einer oder eines einfachen Angestellten vergütet werden, ohne den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu gefährden.
Genau hier setzte die Kritik der GegnerInnen des Volksentscheids an. Ihre Zahl ist groß: Die Schweizerische Volkspartei (SVP), die FDP Schweiz, die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP) und weitere Parteien lehnen die 1:12-Initiative genauso ab wie der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Versicherungsverband. Sie kontern das 1:12-Argument der Jusos und ihrer MitstreiterInnen damit, dass es willkürlich sei und der Wirtschaft schade. Warum sollte einE Top-ManagerIn nicht monatlich das Doppelte oder Hundertfache dessen verdienen, was die schlechtbezahlteste Arbeitskraft im Unternehmen im Jahr erhält? Staatlich festgesetzte Lohnobergrenzen seien ebenso schädlich für die Wirtschaft wie gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, weil sich so der Markt nicht mehr selbst regulieren könne. Firmen könnten so kein qualifiziertes Spitzenpersonal auf dem internationalen ManagerInnenmarkt finden und würden aus der Schweiz abwandern.
Die InitiatorInnen des Volksentscheids konnten Hoffnung aus einer ähnlichen Initiative schöpfen, die im Frühjahr in der Schweiz Erfolg hatte. Im sogenannten „Abzocker“-Entscheid votierten zwei Drittel der SchweizerInnen dafür, dass die ManagerInnengehälter in Aktienunternehmen zukünftig von den AktionärInnen und nicht mehr vom Vorstand festgelegt werden dürfen. Außerdem rechnete die Pro-1:12-Seite vor, dass in Schweizer Unternehmen in den 1980er Jahren die Schere zwischen dem durchschnittlichen mittleren Einkommen und dem gemittelten Höchsteinkommen noch bei 1:6 lag. Ende der 1990er Jahre war der Unterschied schon auf 1:13 angewachsen, während er heute im Schnitt bei 1:43 liege. Eine solche Entwicklung könne nicht durch eine rasant steigende Produktivität in den ChefInnenetagen der Betriebe erklärt werden, sondern sei schlicht „Abzockerei“. Wäre die Initiative angenommen worden, hätten die jährlichen Spitzengehälter auf ungefähr 500.000 Franken (ca. 400.000 Euro) begrenzt werden müssen. Im Vergleich dazu verdienen Top-ManagerInnen in der Schweiz heute umgerechnet durchschnittlich 2,3 Millionen Euro im Jahr.
In der öffentlichen Auseinandersetzung argumentieren beide Seiten mit harten Bandagen. Während die BefürworterInnen die Gegenseite konsequent als „AbzockerInnen“ bezeichnen, kontert der Gewerbeverband, es handle sich um ein „sozialistisches Experiment“, das der Schweizer Wirtschaft und dem Staat schaden werde. Auch wenn nur 0,3 Prozent der Schweizer Unternehmen bzw. ca. 4.000 aller ManagerInnen betroffen wären, würden hohe Steuerausfälle auf den Staat zukommen. Eine gewerkschaftsnahe Studie legt dagegen nahe, dass die Umverteilung der Löhne keine negativen Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben nach sich ziehen würde. Eine unabhängige Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich kommt entgegen aller Berechnungen der Pro- sowie der Contra-Seite zu dem Schluss, dass die Auswirkungen einer Annahme des Volksentscheids schlicht nicht hätten beziffert und vorausberechnet werden können. Eine Folge der Initiative „1:12“ steht allerdings heute schon fest: Das Thema Spitzenlöhne wird in der Schweiz breit diskutiert und ist damit kein Tabu-Thema mehr – und das völlig unabhängig davon, wie der Volksentscheid ausgegangen ist. So verzichtete Daniel Vasella, der Ex-Chef des Pharmakonzerns Novartis, bereits wegen des öffentlichen Drucks auf eine Abfindung von umgerechnet rund 58 Millionen Euro.
Kurz vor Redaktionsschluss haben die SchweizerInnen abgestimmt – das Ergebnis des Volksentscheids ist eindeutig: Nur ca. 35 Prozent der abgegebenen Stimmen waren für die Annahme. Die InitiatorInnen sind enttäuscht, wollen jedoch weiter in der Öffentlichkeit über Millionengehälter für ManagerInnen diskutieren. Der Schweizer Gewerbeverband ist zufrieden mit dem Ergebnis. Es zeige, dass die Mehrheit in der Schweiz gegen ein „Lohndiktat vom Staat“ sei. Der Konflikt um staatliche Regelungen in der Lohnpolitik wird im nächsten Jahr in der Schweiz weitergehen. Dann steht ein Volksentscheid über einen gesetzlichen Mindestlohn an.