Warning: Constant WP_DEBUG_DISPLAY already defined in /var/www/html/wp-config.php on line 111 Feiertagsgesetz | BSZ https://bszonline.de Deine Bochumer Stadt- & Studierendenzeitung Thu, 10 Nov 2022 09:05:12 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 https://bszonline.de/wp-content/uploads/2022/11/cropped-favicon-32x32.jpg Feiertagsgesetz | BSZ https://bszonline.de 32 32 The bright side of life? https://bszonline.de/2017/12/11/bright-side-life/ https://bszonline.de/2017/12/11/bright-side-life/#respond Mon, 11 Dec 2017 14:10:43 +0000 https://bszonline.de/2017/12/11/bright-side-life/ Feiern. In Bochum soll es an Karfreitag auch weiterhin traurig zugehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Religionsfrei im Revier“ ab. 

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Feiern. In Bochum soll es an Karfreitag auch weiterhin traurig zugehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Religionsfrei im Revier“ ab. 

Die Beschwerde gegen das Feiertagsgesetz in NRW hat eine lange Vorgeschichte, die in Bochum unweigerlich mit dem Namen Martin Budich in Verbindung gebracht wird. Seit fünf Jahren zeigt der Rentner und politische Aktivist an Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ in Bochum. Dies ist jedoch laut Feiertagsgesetz des Landes NRW verboten. Budich stört das wenig, das alljährliche Bußgeld ist schon eingeplant. Doch da Budich im Verbot von Tanz, Spaß und guter Laune am für ChristInnen wichtigen Feiertag einen Eingriff in die Religionsfreiheit sieht – Budich selbst spricht als Atheist gerne von „Freiheit von Religion“ – ließ er eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Im Juli dieses Jahres erreichte die vierzehnseitige Beschwerde des Bochumer Rechtsanwalts Erich Eisel das Bundesverfassungsgericht. Eisel wirft den Gerichten, die seinen Mandanten zuvor aufgrund der Filmvorführungen zu einer Bußgeldzahlung verurteilt hatten, Verstöße gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes vor. Am 30. November wurde eigentlich eine Entscheidung erwartet.

Keine Grundlage 

Laut Bundesverfassungsgericht fehle Martin Budich als Beschwerdeführer die notwendige rechtliche Grundlage, um vor das höchste deutsche Gericht zu ziehen. Hierzu müsste die Initiative „Religionsfrei im Revier“ erst mit einem Ausnahmeantrag scheitern, in dem sie bei der Bezirksregierung Arnsberg die notwendige Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung an Karfreitag in Bochum beantragen würden. Hier drin sieht die Initiative jedoch eine staatliche Bevormundung, da Menschen ohne christlichen Glauben vor dem Gesetz benachteiligt werden würden. Das Gesetz der stillen Feiertage sei aus Zeiten, in denen 95 Prozent der Bevölkerung Mitglied einer der beiden großen christlichen Konfessionen gewesen seien. Da dies heute jedoch nicht mehr zutreffe, könne man aktuell nicht von einer sekulären Rechtsprechung reden. Diese könne man momentan nur auf europäischer Ebene erwarten, daher prüfe die Initiative momentan den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.  

:Justinian L. Mantoan

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Karfreitag und seine Gesetze https://bszonline.de/2017/04/17/karfreitag-und-seine-gesetze/ https://bszonline.de/2017/04/17/karfreitag-und-seine-gesetze/#respond Mon, 17 Apr 2017 14:54:19 +0000 https://bszonline.de/2017/04/17/karfreitag-und-seine-gesetze/ Religion. Am Karfreitag zeigte „Religionsfrei im Revier“ (RiR) im Bochumer Riff Monty Pythons Filmklassiker „Das Leben des Brian“. Initiator Martin Budich rechnet auch dieses Jahr wieder mit einer Geldstrafe.

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Religion. Am Karfreitag zeigte „Religionsfrei im Revier“ (RiR) im Bochumer Riff Monty Pythons Filmklassiker „Das Leben des Brian“. Initiator Martin Budich rechnet auch dieses Jahr wieder mit einer Geldstrafe.

Großer Andrang vor dem Riff von AtheistInnen und derer, die es werden wollen. Bereits zum fünften Mal wird „Das Leben des Brian“ in Bochum am gleichen Feiertag gezeigt – aber warum immer an Karfreitag? In Deutschland gehört Karfreitag zu den sogenannten „stillen Feiertagen“. Besondere Gesetze müssen hierzulande eingehalten werden. So ist zum Beispiel das Tanzen an Karfreitag in NRW verboten. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und, wie in der Sammlung der Gesetz- und Verordnungsblätter (SGV NRW) unter § 6 (Fn 4) Punkt 3 zu sehen, „die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind“. 

Nach dem Karfreitagindex, zusammengestellt von FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), gehört „Das Leben des Brian“ zu diesen ungeeigneten Filmen. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs“ sagt Budich zu der klerikalen „Bervormundung“. Er und „Religionsfrei im Revier“ ergreifen die Initiative, ein filmisches Statement zu setzen und haben eigentlich das Ziel, das Feiertagsverbot gerichtlich zu kippen. 

Vom Bußgeld zum Bundesverfassungsgericht

2014 erhielt Martin Budich von der Stadt Bochum für die Filmvorführung das erste Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Dies erwies sich jedoch als glücklicher Zufall, denn mit dem Abweisen des Bußgeldes konnte Budich den Fall und damit das Feiertagsgesetz NRW vors Bundesverfassungsgericht bringen.

Für die Filmvorführung verurteilte das Bochumer Amtsgericht Budich im Dezember 2015 zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. 

Mit der Zurückweisung vor dem Oberlandesgericht in Hamm war der Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet. „Wir können damit rechnen, dass es in nicht weniger als drei Jahren ein Urteil gibt. Ich schätze so zwischen drei und sieben Jahren“, so Budich. Er bezieht sich auf einen ähnlichen Fall aus München. Dort steht der „Münchner Bund für Geistesfreiheit“ mit der „Münchner Heidenspaß-Party“ seit 2007 vor Gericht. 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Feiertagsgesetz für nichtig.

Not-Enttaufung

Dieses Mal kam neben der „unerlaubten“ Brian-Vorführung die Glaubenskritik nicht zu kurz. Aus Martin Luthers Aufzeichnungen und Werken wurden Passagen vorgelesen, die ihn nicht als großen Menschenfreund dastehen lassen. Das Bild eines gewaltfreudigen Frauen- und Judenhassers zeichnet sich ab.

Für die getauften KatholikInnen, die sich allerdings nicht mehr als solche fühlen wollen, gab es die zeremonielle und zertifizierte „Enttaufung“. Dies sei „nötig“, denn getaufte KatholikInnen haben durch die Taufe „in ihre Seele katholische DNA eingegossen“ bekommen, zitiert Petra, die Enttaufungs-Spezialistin des Abends, einen amerikanischen Bischof.

Wer die religionsfreie und zwanglose Atmosphäre des Abends auch neben Karfreitag erfahren möchte, kann bei den Treffen des RiR vorbeischauen. Die Bochumer AtheistInnen treffen sich jeden vierten Freitag Abend im Bahnhof Langendreer und jeden zweiten Sonntag im Sozialen Zentrum zum Ketzer-Frühstück.

 :Sarah Tsah

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RĂĽcksicht statt Verbote https://bszonline.de/2016/03/29/ruecksicht-statt-verbote/ https://bszonline.de/2016/03/29/ruecksicht-statt-verbote/#respond Tue, 29 Mar 2016 11:17:30 +0000 https://bszonline.de/2016/03/29/ruecksicht-statt-verbote/ Am Karfreitag feiern gehen – für manche undenkbar. Andere fühlen sich dagegen vom staatlich vorgeschriebenen Tanzverbot drangsaliert. Dabei schließt doch das Eine das Andere nicht notwendigerweise aus … 

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Am Karfreitag feiern gehen – für manche undenkbar. Andere fühlen sich dagegen vom staatlich vorgeschriebenen Tanzverbot drangsaliert. Dabei schließt doch das Eine das Andere nicht notwendigerweise aus … 
 
An sogenannten „stillen Feiertagen“ wie am Karfreitag gelten je nach Bundesland besondere Einschränkungen – am umstritten­sten das Tanzverbot. So darf zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ab 18 Uhr am Gründonnerstag bis 6 Uhr am Ostersamstag aus Pietätsgründen nicht öffentlich getanzt werden. Auch Vorführungen von Filmen ohne Feiertagsfreigabe sind verboten. So manch EineR will sich aber nicht à la Kirchenstaat vorschreiben lassen, den Feiertag zu beachten.

Feier-Tag oder Feiertag?

Persönlich stört mich das Verbot eher weniger: Irgendwie habe ich an einem Tag, der dem Gedenken an den Kreuzestod Christi gewidmet ist, keine Lust Party zu machen. Doch für Menschen ohne christlichen Hintergrund ist es unverständlich, warum ihnen Spaßverzicht gepredigt wird.
Der eigentliche Gedanke war wohl auch eher, dass der Feiertag in Ruhe begangen werden konnte. Es sollte sichergestellt werden, dass sich zum Beispiel trauernde Menschen nicht von der ausufernden Party nebenan gestört fühlen. Dass wir dazu staatliche Vorschriften brauchen, ist allerdings auch irgendwie ein Armutszeugnis. 
Wenn in einer (meist gut schallisolierten) Disko gefeiert wird oder im Kino „Das Leben des Brian“ oder ähnlich „anstößige“ Filme laufen, dann stört mich das doch zu Hause oder in der Kirche nicht. Wenn meine NachbarInnen auf die Idee kommen, sich gewaltverherrlichende und religionsverachtende Lieder in Maximallautstärke reinzuziehen oder auf dem Kirchenvorplatz zu protestieren, dann geht mir das aber umso mehr auf den Geist. 
„Stille“ Feiertage sind ja schön und gut – aber dann mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Lasst doch die Leute tanzen und gucken, was sie wollen – solange sie die Ruhe und Pietät der anderen in ihren Heimen oder Gottesstätten dabei nicht stören. Auf dass jedeR den Feiertag nach eigenem Gusto (und nicht auf Kosten anderer) feiern kann!
 
:Stefanie Lux
Zum Schwerpunkt-Artikel von Marek Firlej.
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