Warning: Constant WP_DEBUG_DISPLAY already defined in /var/www/html/wp-config.php on line 111 bodo e. V. | BSZ https://bszonline.de Deine Bochumer Stadt- & Studierendenzeitung Mon, 11 Jul 2016 16:49:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 https://bszonline.de/wp-content/uploads/2022/11/cropped-favicon-32x32.jpg bodo e. V. | BSZ https://bszonline.de 32 32 Kommt jetzt der Alkxit? https://bszonline.de/2016/07/11/kommt-jetzt-der-alkxit/ https://bszonline.de/2016/07/11/kommt-jetzt-der-alkxit/#respond Mon, 11 Jul 2016 16:49:39 +0000 https://bszonline.de/2016/07/11/kommt-jetzt-der-alkxit/ Das „Alkoholverbot“ in Herne ist beschlossene Sache. Am Dienstag, den 5. Juni, fiel die Entscheidung im Stadtrat mit 43 Ja- zu sechs Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ganz verboten ist der Alkoholkonsum in der Stadt damit nicht: Die Regelung gebe dem Ordnungsdienst laut Pressesprecher der Stadt, Christoph Hüsken, „eine rechtliche Handhabe“ gegen Personengruppen, die „öffentliche Einrichtungen für Trinkgelage zweckentfremden“. 

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Das „Alkoholverbot“ in Herne ist beschlossene Sache. Am Dienstag, den 5. Juni, fiel die Entscheidung im Stadtrat mit 43 Ja- zu sechs Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ganz verboten ist der Alkoholkonsum in der Stadt damit nicht: Die Regelung gebe dem Ordnungsdienst laut Pressesprecher der Stadt, Christoph Hüsken, „eine rechtliche Handhabe“ gegen Personengruppen, die „öffentliche Einrichtungen für Trinkgelage zweckentfremden“. Das gilt nicht flächendeckend, sondern nur in Grünanlagen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Dieses Jahr soll die Regelung in Kraft treten.

Solche Maßnahmen sind juristisch umstritten; schon früher hätten Gerichte Entscheidungen dieser Art gekippt. Auch soziale Initiativen betrachten sie kritisch. Bodo e. V. spricht von „fast beliebigen“ Sanktionen. „Großveranstaltungen im öffentlichen Raum“ und Fußballspiele seien „die problematischen Veranstaltungen, nicht Treffen von Jugendlichen, Armen und Wohnungslosen“, so Bastian Pütter von bodo e. V.  

Duisburg

Bereiche in der Innenstadt/Einkaufsstraße werden regelmäßig durch den Außendienst des Ordnungsamtes im Rahmen der Innenstadtpräsenz bestreift. Für ein generelles Alkoholverbot wäre allerdings zunächst eine entsprechende Ratsentscheidung erforderlich.            

Oberhausen

Alkoholkonsum ist an Haltestellen und im Bahnhofsgebiet untersagt. Das Ordnungsamt darf eingreifen und des Platzes verweisen, wenn sich eine Gruppe länger als 30 Minuten zum Beispiel an einer Bank aufhält.

Herne

In der vergangenen Woche hat der Rat beschlossen, „Trinkgelage“ in Fußgängerzonen, Grünflächen und verkehrsberuhigten Bereichen zu verbieten.

Gelsenkirchen

Seit 2008 besteht im Umkreis von 20 Metern um Spielplätze und Haltestellen ein Alkoholverbot. Der Ordnungsdienst darf Platzverweise und mit der Polizei auch Ordnungsgelder erteilen. 

Dortmund

Ungefähr wie in Bochum. Trinken auf Spielplätzen ist untersagt, an Haltestellen gilt das Hausrecht des Betreibers. An der Mallickrodtstraße wurde für das Stehen in Gruppen schon Ordnungsstrafen ausgesprochen. 

Hagen

Trotz Bemühungen gibt es bisher kein Alkoholverbot an öffentlichen Orten. Besonders betroffen von der „Trinkerszene“ ist die Hagener Bahnhofsgegend.

Witten

Auch in Witten gibt es kein Alkoholverbot. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen gegen die Ordnungsverordnung (Grölen, Lagern, Nächtigen) einen maximal 24-stündigen Platzverweis verhängen.

Bochum

Es besteht kein öffentliches Alkoholverbot. Unerwünschtes Verhalten kann aber beinahe beliebig über das Ordnungsrecht sanktioniert werden, beispielsweise als Ruhestörung.

Essen

Aktuell gibt es auf den öffentlichen Flächen kein Trink-oder Versammlungsverbot. Im Hauptbahnhof hat die Deutsche Bahn Hausrecht. 

Mülheim an der Ruhr

Grundsätzlich gibt es kein Aufenthaltsverbot. Auch der Alkoholkonsum ist nicht untersagt. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darf das Ordnungsamt eingreifen und Platzverweise erteilen.

 

 

 

:mar

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Kollidiert das Verbot mit dem Gesetz? https://bszonline.de/2016/07/11/kollidiert-das-verbot-mit-dem-gesetz/ https://bszonline.de/2016/07/11/kollidiert-das-verbot-mit-dem-gesetz/#respond Mon, 11 Jul 2016 16:49:04 +0000 https://bszonline.de/2016/07/11/kollidiert-das-verbot-mit-dem-gesetz/ Infolge des Beschlusses des Herner Stadtrats, Alkohol aus dem öffentlichen Stadtbild zu verbannen, gehen die Meinungen auseinander. Einige befürworten die Maßnahme, schütze sie doch vor allem Kinder vor unangenehmen Begegnungen. Andere, wie zum Beispiel Bastian Pütter von bodo e. V. , halten das Verbot für rechtlich fragwürdig, kollidiere es doch mit dem Gleichheitsgrundsatz.

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Infolge des Beschlusses des Herner Stadtrats, Alkohol aus dem öffentlichen Stadtbild zu verbannen, gehen die Meinungen auseinander. Einige befürworten die Maßnahme, schütze sie doch vor allem Kinder vor unangenehmen Begegnungen. Andere, wie zum Beispiel Bastian Pütter von bodo e. V. , halten das Verbot für rechtlich fragwürdig, kollidiere es doch mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Rechtlich würde man in diesem Fall aber wahrscheinlich anders argumentieren müssen. Wie beispielsweise in Freiburg. Dort reichte der damalige Jura-Student John Philipp Turn im Jahr 2008 Klage gegen ein Alkoholverbot ein – und gewann. Die Argumentation beruhte darauf, dass jedeR Konsumierende gewaltbereit sein müsse, um das Alkoholverbot zu rechtfertigen. Da dies erfahrungsgemäß nicht der Fall sei, wurde das Gesetz richterlich gekippt. 

Argumentation im Ruhrgebiet

Rechtlich könnte man auch hier wie im zuvor erwähnten Beispiel vorgehen. Bastian Pütter von bodo e. V. rechnet ohnehin damit, dass, „sollte geklagt werden, mit ähnlichen Entscheidungen wie zum Beispiel in Freiburg und Magdeburg“ zu rechnen sei. Auch hier sei keine „Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr“ zu erkennen, zumal die Stadt Großveranstaltungen im öffentlichen Raum und den Alkoholkonsum von Fußballfans sowieso außen vor ließe. Schließlich seien dies, so Pütter, die problematischen Veranstaltungen, nicht etwa die Treffen Wohnungsloser.

Rechtlich könnte die allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sein, wenn das Verbot gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.          

:Tobias Möller

 

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