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Geschenke für Tiere in Not
Weihnachten ist die Zeit des Schenkens. Eine Tradition, die eng mit dem christlichen Ideal von Nächstenliebe verbunden ist. Für viele Menschen rücken deswegen Werte wie Hilfsbereitschaft und Empathie besonders stark in den Vordergrund.Doch habt Ihr selbst schon mal daran gedacht, dass nicht nur Menschen in dieser Zeit Eure Hilfe brauchen? Auch Tiere sind nicht selten auf Geschenke und materielle Unterstützung jeglicher Art angewiesen. Um einen kleinen Beitrag zu leisten, kann man nun mithilfe von Weihnachtswunsch Bäumen kleine Momente der Freude an Hilfe bedürftige Vierbeiner verschenken. Von Chihuahua bis Dogge sind alle Größen, Altersgruppen und Charaktere dabei. Aber auch Katzen und andere Kleintiere warten auf Euch als Wunscherfüller. Es ist ganz simpel und keineswegs mit weiterführenden Spenden oder Verpflichtungen verbunden: Geht zum Beispiel einfach in die nächstgelegene Fressnapf Filiale und macht den Wunschbaum ausfindig. An den Tannenzweigen hängen dann Wunschzettel, auf welchen das Kleintier und seine sehnlichsten Wünsche abgebildet sind. Dabei handelt es sich gleichzeitig um Dinge, an denen es gut versorgten Haustieren eigentlich nicht mangelt: Futter, Kaustangen oder auch Spielzeug. Das bloße Minimum für ein würdevolles Leben als Vierbeiner.
Hier geht es eben um Tiere in Not. Anschließend nehmt Ihr die entsprechenden Waren aus den Regalen, nehmt gegebenenfalls vielleicht noch eine kleine Überraschung dazu. Und dann geht es ab zur Kasse, wo die Geschenke von Euch bezahlt werden. Nun fehlt noch der letzte Schritt, der dem ganzen erst den Christmas-Spirit verleiht. Notiert auf der Rückseite des Wunschzettels Euren persönlichen Weihnachtsgruß und legt die Geschenke zusammen mit der Wunschkarte unter den Weihnachtsbaum. Auf diese Weise werden sie später zu Euren Freunden auf vier Pfoten gelangen. Davon habt Ihr noch nie gehört, sagt Ihr ?
Und sowieso wüsstet Ihr nicht, wo bei Euch in der Nähe ein Fressnapf sein soll?
Auch Eure Sorgen werden gehört. Unter diesem Link könnt Ihr auch online die Bedürfnisse von Vierbeinern in Not am digitalen Wunschbaum erfassen: https://www.fressnapf.de/tierischengagiert/tierheim/moers/
Hier könnt Ihr eine Reihe von Tierschutzvereinen auswählen und erhaltet sofort einen Überblick darüber, welche Waren dringend benötigt werden.
Kindern eine Freude machen
Warum eigentlich nur die Familie beschenken, wenn es teils sowieso Gebrauchsgegenstände sind, die man sich selbst nie gekauft hätte? In Bochum gibt es zahlreiche andere Wünsche, die von Herzen kommen und darauf warten, von Euch erfüllt zu werden.
Und das ist sogar direkt an der RUB möglich. Das Studierendenwerk AKAFÖorganisiert auch dieses Jahr erneut die Wunschbaumaktion, bei der Ihr Kinderwünsche erfüllen könnt. Die Kleinen haben so auf einen selbstgebastelten Stern ihren Herzenswunsch geschrieben, welchen Ihr persönlich auswählen könnt.
Vom 6. bis zum 16. Dezember können Interessierte noch per Telefon einen Wunschstern reservieren. Meldet Euch dafür unter der 0234 3211352, welche unter der Woche von 9–13 Uhr erreichbar ist. Dann geht es ans Shoppen, vielleicht werdet Ihr ja auch im Unicenter fündig?
Die Geschenke sollten anschließend noch angemessen verpackt und bis zum 16. Dezember an Sammelstellen abgegeben werden. Dazu gehören die Kaffeebar „A_KAFFEE“ in der Hauptmensa und der Infopoint der Hochschule Bochum.
Bitte beachtet, dass die Kaffeebar „A_KAFFEE“ montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr geöffnet ist und der Infopoint der Hochschule Bochum ebenfalls nur unter der Woche von 9 bis 15 Uhr aufhat.
Das ist noch mehr!
Die Liste der Wunschlisten ist lang; immer mehr Unternehmen machen das Konzept der Weihnachtswunschbäume im Ruhrgebiet für Ihre Kund:innen möglich. Schaut deshalb gerne nochmal selbst in lokalen Geschäften oder auch online nach, wo Menschen und Tiere auf Eure Unterstützung warten. Es ist vor allem ein ideales Angebot für die Menschen, die nachvollziehen wollen, in welcher konkreten Form Ihre Spende bei den Hilfsbedürftigen ankommt.
: Levinia Holtz
Wer durch eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung im Studi- um zusätzlich belastet ist, kann Hilfe erfahren. Dafür ist unter anderem das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) zuständig. Manche Beeinträchtigungen sind sofort für andere erkennen – zum Beispiel, wenn jemand im Rollstuhl sitzt.
Viele Erkrankungen sind jedoch nicht sichtbar.Dazu zählen Multiple Sklerose, Diabetes, Erkrankungen des Herzens und auch psychische Erkrankungen wie Depressionen. Für alle diese Studierenden bietet die RUB Nachteil- sausgleiche an. Das BZI berät hinsichtlich dieser.
Welche Angebote gibt es an der RUB für beeinträchtigte Stu- dierende? Die Universitätsbibliothek bietet einen Bringdienst für schwer zugängliche Bücher an. DesWeiteren finden die Studierenden auf Ebene 0 und auf Ebene 2/Bereich 2 barrierefreie Computerar- beitsplätze mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen. Auf Nachfrage kann auch die Sprachausgabensoftware JAWS mit Kopfhörern genutzt werden.
Im BZI befinden sich weitere barrierefreie Arbeitsplätze, welche IT.Services betreut. IT.Services sind auch diejenigen, an die man sich für den Nachteilsausgleich bei Klausuren wenden kann. Studierende mit eingeschränkter oder fehlender Sehkraft gelangen an wissenschaftliche Hörbücher über die Universitätsbibliothek in Dortmund. Die Bestände sind in der SehKOn-Datenbank dieser Bibliothek einzusehen. Über die Datenbank können auchHörbücher anderer Bibliotheken bestellt werden.
Auch in der Mensa gibt es Angebote. Ein Unterstützungsdienst kann beim Trans- port von Tabletts helfen. Alternativ gibt es für beeinträchtigte Studierende die Möglichkeit, mit Hilfe eines Tablettwagens das Essen selbstständig zum Tisch zu transportieren.
Wer in die Nähe der RUB ziehen möchte, kann sich an das AKAFÖ wenden, um Wohnheimplätze zu finden, die für Studierende mit körperlicher Beeinträchtigung geeignet sind.
Um das Finden von barrierefreien Wegen zu erleichtern, gibtes einen Campusplan für Rollstuhlfahrende; außerdem sind Behindertenparkplätze an der RUB vorhanden: https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/rollstuhlfahrende.html
Der Hochschulsport möchte ebenfalls inklusiv sein. Es gibt ein vielfältiges Angebot, unter dem beeinträchtigte Studierende auch eine passende Sportart finden können. Für weitere Informationen steht das Servicebüro des Hochschulsports zur Verfügung.
Wer gerade das Studium an der RUB anfängt und gerne persönliche Unterstützung erhalten würde, kann an dem neuen Peer-Mentoring-Programm P2P-Mentoring teilnehmen. Das Programm vermittelt erfahrene Studierende, die ähnliche Herausforderungen zu bewältigen haben, und die Studieninteressierten oder Erstis mit Beeinträchtigung zeigen, wie sie ihr Studium mit Beeinträchtigung und/oder Erkrankung gestalten können
:Alissa Wolters
Die Inflation macht sich derzeit nicht nur in den Supermarkt-Regalen oder den Zapfsäulen der Tankstellen bemerkbar, sondern spiegelt sich allgegenwärtig in unserem täglichen Leben wider. Der neue Geschäftsführer des AKAFÖ, Frank Weeke, sagt hierzu: „Solange das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt und die Preiserhöhungen nachvollziehbar sind, werden sie auch akzeptiert“. Doch nun ist es zu dem gekommen, wovor viele Studis große Sorge hatten. Das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) hat in einem Schreiben an alle Mieter:innen verkündet, dass sich die monatliche Mietpauschale zum 01.10.2022 um 40 Euro monatlich erhöhen wird. In einem Interview mit Christiane Heckeler von der AKAFÖ Unternehmenskommunikation berichtet sie mir, wie es zu den Mietpreiserhöhungen kam und gibt einen Ausblick, wie die Sichtweise des AKAFÖs dazu ist. Doch zunächst erfolgt ein kleiner Ausblick, was genau der Bereich Wohnen des AKAFÖ anbietet – mit rund 4500 Wohnplätzen in Bochum, Gelsenkirchen, Bocholt und Heiligenhaus bietet das AKAFÖ Wohnen für jeden Geschmack und Geldbeutel an. Neben den verschiedenen Wohnformen, wie einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft, werden auch ein eigenes Apartment oder ein Einzelzimmer auf einer Gemeinschaftsetage angeboten. Student:innen mit einem Handicap haben zudem die Möglichkeit, in einer behindertengerechten Wohnanlage zu wohnen. Dem ct das radio gegenüber sagt Stefan Grob, der Sprecher des deutschen Studentenwerks in Berlin, es sei wichtig, dass die Bundesregierung in ihren Notfallplänen ebenfalls Studierende berücksichtige. Zudem betont er die signifikante Rolle der Präsenzlehre in den Hochschulen. Die steigenden Energiekosten betreffen die gemeinnützigen Studierendenwerke, genauso wie andere private Haushalte – dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Nebenkosten in den Wohnheimen erhöhen müssen. Der Bereich des AKAFÖ Wohnen, so Frau Heckeler, habe versichert, dass die Pauschalmiete unverändert bleibt. Es würde lediglich eine Erhöhung der Nebenkosten stattfinden, die aufgrund der steigenden Energiepreise mittlerweile unumgänglich ist. Dennoch sei darauf hinzuweisen, dass trotz der Mietpreiserhöhung die Mieten beim Studierendenwerk im Vergleich zum privaten Wohnungsmarkt deutlich rentabler sind, denn ohne die Studierendenwerke würde es eine Kostenspirale im Bereich junges Wohnen geben. Um den einzelnen Mieter:innen der Wohnanlagen einen finanziellen Anreiz zu schaffen, werden derzeit Konzepte zu einer Energiesparkampagne gesammelt.
„Wir müssen auch nochmal betonen, dass wir seit 2017 die Mieten nicht erhöht haben“, so Christiane Heckeler. Als gemeinnütziger Verein ist es Studierendenwerken, wie beispielsweise dem AKAFÖ, untersagt, Gewinne anzuhäufen. Die Studierendenwerke betonen, dass sie mehr von Bund und Ländern unterstützt werden müssen, um die Kostenzuschüsse nicht eins zu eins an die Studierenden weiterzuleiten. Die im Oktober in Kraft tretende Mietpreiserhöhung seitens AKAFÖ sei eine Mischkalkulation, so die Sprecherin des AKAFÖs. Zum 15. August sehen sich die Einrichtungen der Mensen und Cafeterien notgedrungen, die Verkaufspreise je nach Menü um 0,10 bis 0,60 Euro zu erhöhen, um die gestiegenen Einkaufspreise abzudecken. Auf studentischer Ebene sei das AKAFÖ in regelmäßiger Korrespondenz, hat einen Verwaltungsrat und versucht beim Landes-Asten-Treffen für die Interessen der Studierendenschaften und Studierendenvertretung einzustehen. Als sozialer Versorgungsdienstleister ist es dem Akademischen Förderungswerk wichtig, für die Belange der Studis einzustehen und das auch auf Bundes- und Länderebene. Die prekäre Situation der Student:innen wird wahrgenommen – zwar bekommen circa 11 Prozent von ihnen BAföG und somit auch einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro, doch nicht alle Student:innen sind BAföG-berechtigt. Die Sozialverbände fordern unter anderem Ausgleichsfonds für gering verdienende Haushalte, die von den Nebenkostenerhöhungen betroffen sind.
:Asli Baskas
Studi-Stimmen zur Mietpreiserhöhung
Inflation, Strom, Gas und jetzt die Mietpreiserhöhung – Wie immer sind auch Student:innen nicht vor den Sorgen der Gesellschaft geschützt. Wir haben das Gespräch mit einigen Wohnheimbewohner:innen gesucht und sie zu der Situation und zu den Konsequenzen, die die Mietpreiserhöhung für sie haben wird, befragt.
„I was very confused when I got the news. What makes me mad is that there is a new apartment from AKAFÖ which is nice and freshly renovated. My friend lives there. She pays like 340/350 quid. They don’t have to pay more! Honestly, without the increase in payment I didn’t bother about the situation in the student dorms here because it was alright for the money, but now I am just angry. We thought about a petition, but we were informed that the AKAFÖ acted within its legal rights…“
„Früher hab ich für meinen Wocheneinkauf ca. 30€ ausgegeben, mittlerweile komme ich unter 50€ nicht mehr aus dem Aldi raus. Ohne die Hilfe meiner Eltern wäre ich echt aufgeschmissen, die lassen mich in deren Kühlschrank „einkaufen“. Mein Bafög reicht vorne und hinten nicht und ich arbeite nebenbei. (…) Habe tatsächlich überlegt, wieder zu meinen Eltern zu ziehen, aber ich wohne in Minden. Das ist einfach zu weit.“
„My standard of living was already super low, but now with the expensive rent I am not sure how to pay for food for a whole month. I started looking for a new job to earn more, but it’s hard to find one. (…) I don’t get why they increased the rent so much, it’s not like we live in a 5-star hotel. I literally have bugs in my room like silverfish, and I know I am not alone with that problem. (…) It’s not like I could go back home. I am alone here.“
„So ever since I started living here I’ve felt like there is constantly a problem. Every other week there is no water, energy or internet in the apartment or in the building for a whole day. I was told that there is a fitness room, but it was closed due to Covid which is also bullsh*t because as a student from abroad myself and others had a hard time. Everything including Uni was closed, so we couldn’t socialize, and a fitness room would have helped a little. Also, we can’t use the washing machines for free like in other student dorms.“
:Miena Momandi
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2022 ist angelaufen. Bis zum 25.02.2022 habt Ihr noch Zeit, um den Sozialbeitrag in Höhe von 341,08 Euro zu bezahlen und damit nicht nur Studierende:r der Ruhr-Universität Bochum zu bleiben, sondern auch weiterhin die Vorteile zu nutzen, die für Euch im Sozialbeitrag enthalten sind. Ihr wollt wissen, wohin Euer Geld eigentlich fließt? Wir informieren Euch gerne! Den meisten Studierenden ist lediglich bekannt, dass der größte Geldanteil in das Semesterticket geht: 213,96 Euro kostete der Bahnspaß. Das wirkt zwar zunächst teuer, ist aber im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten günstig. Der Preis wird vom Allgmeinen Studierendenausschuss (AStA) mit den zuständigen Verkehrsbetrieben ausgehandelt. Das Semesterticket ist so günstig, weil es auf dem Solidaritätsprinzip fußt: Alle Studierenden zahlen, ganz gleich, ob sie Bahn, Zug oder Bus fahren, oder nicht. Der Beitrag fürs Semesterticket ist der einzige, der im Vergleich zum letzten Semester gestiegen ist. Bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 betrug er noch 209,38 Euro, wodurch sich der Semesterbeitrag damals nur auf 336,50 Euro belief. Weiterhin setzt sich der Beitrag aus den Zahlungen an das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) und an den AStA zusammen. An das AKAFÖ gehen 110 Euro. Damit werden Wohnheime betrieben, günstige Preise in Cafeterien und Mensen angeboten sowie zahlreiche Service- und Beratungsleistungen, die Ihr auf der Website des AKAFÖ einsehen könnt: www.akafoe.de.
Der Anteil, der an den AStA geht, beträgt 17,12 Euro. Mit diesem werden studentische Initiativen unterstützt, Fachschaftsprojekte finanziert und Gehälter der Beschäftigen der Studierendenvertretung sowie Aufwandentschädigung an Referent:innen gezahlt. Darüber hinaus ist mit 1,50 Euro der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike enthalten. Falls Ihr darüber noch nicht Bescheid wisst, könnt Ihr Euch hier informieren: asta-bochum.de/metropolradruhr.
Aus diesen drei Bereichen setzt sich der Sozialbeitrag zusammen. Er ist in jedem Semester zu zahlen. Selbst, in einem Urlaubssemester, wobei er in diesem Fall reduziert ausfallen kann.
Denkt daran, den diesmaligen Semesterbeitrag pünktlich und innerhalb der Frist zu bezahlen! Für die Erstsemester: Das geht ganz einfach über eCampus. Dort könnt Ihr unter „Finanzen“ den Unterpunkt „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“ öffnen und alle nötigen Informationen einsehen. Es sollte zwar nicht vorkommen, dass Ihr aus Versehen zu viel überweist, doch wenn dieses Szenario eintreten sollte, findet Ihr hier das Antragsformular auf Rückerstattung: studium.ruhr-uni-bochum.de/sites/studium.ruhr-uni-bochum.de/files/2020-02/sepa_antrag_rueckerstattung.pdf
Falls Ihr Euch verspätet, müsst Ihr eine Gebühr von 10 Euro zuzahlen. Wenn Ihr den Beitrag nicht zahlt, werdet Ihr automatisch exmatrikuliert – Vorsicht jedoch: Dabei handelt es sich um eine Exmatrikulation von Amts wegen. Wollt Ihr Euch exmatrikulieren, solltet Ihr die Exmatrikulation offiziell einleiten und alle nötigen Schritte selbst in die Hand nehmen, um eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten. Informationen dazu findet Ihr unter: tinyurl.com/7fdxzk2m.
:Rebecca Voeste
Auch die Mensa der Ruhr-Uni sowie Bistro und Kaffeebar, versuchen in ihrem Betrieb ein gewisses Maß an Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Besonders die Vermeidung von Müll ist dabei ein wichtiger Aspekt: Neben Lebensmittelresten kommen auch große Mengen an Alufolie und Plastikmüll auf. Ersteres soll seit 2015 unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ vermieden werden. Eine wöchentliche Statistik hält die Speisereste nach und basiert darauf gewisse Maßnahmen. So wird zum Beispiel teilweise 50%-Rabatt auf Speisen wie Salate gegeben, wenn diese abends oder am nächsten Tag noch übrig sind. So werden 25% der Speisereste vermieden.
Um die Nutzung von Alufolie zu verringern, werden seit 2018 bewusst Maßnahmen ergriffen, um Alternativen zu finden. Die Verwendung von Behältnissen mit Deckeln, Schulung der Mitarbeitenden und Analyse von Arbeitsabläufen haben 2019 bereits zu einer 90-prozentigen Verringerung geführt und für die Zukunft steht das Ziel in Aussicht, diese Nutzung vollends zu beenden.
Klarsichtfolie erfüllt ähnlichen Rollen und wird ebenfalls in den letzten Jahren bewusst eingespart. Dort sah man 2019 jedoch nur eine vergleichsweise geringe, wenn auch löbliche Reduzierung um 20 Prozent. Auch Einmalhandschuhe sollen weniger verwendet werden, beispielsweise in der Essensausgabe. In der Mensa werden dadurch 30 Prozent, in Bistro und Kaffeebar 15 Prozent weniger Handschuhe verbraucht. In der Produktion der Lebensmittel setzt das Akafö schon länger besonders auf lokale Produkte und gehört zum „100-Kantinen-Programm“ des Landes NRW, welches die Förderung dieser Produkte als Ziel hat. Neben Einsparnissen im eigenen Betrieb, gibt es auch ein von der AOK und dem Akafö entworfenes „Klima-Kochbuch“ mit Saisonkalender für Gemüse, kostenlos zum Download.
Alles in allem wirkt das Engagement des Akafö löblich, wirft jedoch auch gewisse Fragen auf. Wieso wird erst seit wenigen Jahren besonders darauf geachtet, weniger Einweg-Produkte wie Folien zu benutzen, wenn Lösungsansätze teilweise extrem simpel waren? Das zeigt jedoch auch, dass an vielen Orten noch Raum zur Besserung ist und die Schonung von Ressourcen keine Ausnahme sein sollte.
:Jan-Krischan Spohr
]]>:bsz: Wie hat sich das studentische Leben in den Wohnheimen seit der Pandemie verändert?
Konstantin Schauerte: Das ist auf ein absolutes Minimum runtergefahren worden, weil schlicht und ergreifend die ganzen Wohnheimsaktivitäten wie Barabende, die Sauna und die Küche alle zugemacht wurden, sogar die Schlösser abgeschraubt wurden, da kommt man überhaupt nicht rein. Und weil das der Haupttreffpunkt für Wohnheimsleben bei uns ist, hat das das Wohnheimsleben komplett heruntergefahren. Das Einzige, was man jetzt noch hat, ist, dass gelegentlich Leute draußen auf den Treppen sitzen oder vor dem Wohnheim, wenn das Wetter schön ist.
Was ist mit Onlineveranstaltungen speziell für Wohnheimslebende?
Es kommt drauf an, was man genau machen wollen würde, aber das ist schwierig mit der Satzung zu vereinbaren. Unser Hauptproblem ist, dass wir nicht wirklich befugt sind irgendetwas vernünftig zu machen, denn unser Heimrat ist nun fast drei Semester alt. Eigentlich bräuchte man einen neuen Heimrat mit frischen Leuten, dafür müsste man die aber erstmal wählen, mit einer Heimratsversammlung, die kriegt man online gar nicht zusammen. Und bei sonstigen Aktionen ist das Problem, dass viele neue Leute ins Wohnheim gezogen sind, was die Kommunikation bei denen ein bisschen vorbeiführt, das macht das Ganze schwer zu organisieren.
Wird das Geld, das ihr als Heimrat jetzt bekommen würdet, aufgespart, da es aktuell keine Veranstaltungen gibt?
Ja, das wird jetzt aufgespart. Eigentlich geht das immer für das Sommerfest des Wohnheims drauf, den Glühweinabend und Halloween und für die Barabende an sich, das sammelt sich jetzt einfach so an. Und das wird wahrscheinlich in ein großes Sommerfest investiert werden.
Wie hat sich die Kommunikation zum AKAFÖ verändert?
Die Kommunikation war eher suboptimal. Wir haben vom AKAFÖ selbst nicht so viele Informationen erhalten, was wir aber hatten ist die Wohnheimsrunde mit allen Sprecher:innen, wo jemand vom AKAFÖ dabei war. Das ist das Hauptsprachrohr, über das wir Infos bekommen haben.
:gust
Knapper Wohnraum trotz Online-Semester
Trotz der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden sinkenden Erstsemestler:innenzahlen, den Finanzierungsroblemen vieler Studierenden und der Tatsache, dass zahlreiche Studis, vor allem zugezogene, im letzten Jahr wieder ins Elternhaus zurückgekehrt sind, um Wohnkosten einzusparen, ist studentischer Wohnraum im Ruhrgebiet offenbar nach wie vor knapp. Das geht zumindest aus den Antworten des Studierendenwerks Dortmund und des Akademischen Studienwerks (AKAFÖ) auf eine Anfrage der :bsz hervor. Das AKAFÖ ist nicht nur für die Ruhr-Universität Bochum, sondern auch für die Hochschule Bochum, die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, die Technische Hochschule Georg Agricola, die Hochschule für Gesundheit und die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen zuständig. Ihm zufolge bewarben sich vor Corona sechs Studierende auf ein Wohnheimzimmer, zuletzt waren es noch immer zwei bis drei. Auch der Wohnraum, den das Dortmunder Studierendenwerk anbietet, ist nach wie vor restlos ausgebucht. In konkreten Zahlen heißt das, das AKAFÖ hat nach wie vor circa 4.200 und das Studierendenwerk Dortmund derzeit rund 2.600 Mieter:innen. Mieteinbußen haben beide Studentenwerke entsprechend nicht. Für den Pandemieschutz haben sie für ihre jeweiligen Einrichtungen Hygienekonzepte ausgearbeitet, die etwa verstärkte Reinigungen, Abstandsregeln, die Schließung von Gemeinschaftsräumen und spezielle Auflagen beim Ein- und Auszug umfassen. Das AKAFÖ stellt zudem spezielle Quarantäne-Apartments zur Verfügung, für den Fall, dass Mietende in Isolation müssen. Derweil bemängelt das Dortmunder Studierendenwerk, dass sich von Seiten der Mieter:innen wiederholt nicht an die vorgeschriebene Corona-Schutzverordnung gehalten worden sei und dass man „die entsprechenden Personen mietvertraglich ermahnt“ habe.
:lewy
]]>
Für viele waren die letzten Monate eine schwere Zeit. Auch Studierende litten und leiden unter der Corona-Pandemie und den Maßnahmen, die zu ihrer Eindämmung nötig sind. Bereits schwierige finanzielle Situationen wurden durch das Wegfallen vieler 450 Euro Jobs, die zu großen Teilen von Schüler:innen und Studierenden in Anspruch genommen werden, noch verschlimmert. Staatliche Unterstützung wurde, wenn überhaupt in Form von Krediten oder der bürokratisch aufwendigen Soforthilfe angeboten. Neben den im Alltag anfallenden Kosten steht bald auch wieder die Zahlung des Sozialbeitrags – dieses Mal in Höhe von 335,09 Euro – an. Warum dieser Beitrag trotz eines eingeschränkten Angebots praktisch gleich hoch zum Vorsemester bleibt, wollten nun ein paar Studierende aus dem Fachschaftsrat Philosophie genau wissen, und wendeten sich um Unterstützung suchend an andere FSRe. Nach und nach kam so ein Arbeitskreis bestehend aus 25 Fachschaftsräten zusammen und ein gemeinsames Schreiben an das Akafö zustande.
In diesem Schreiben, welches von den im Arbeitskreis gewählten Sprecher:innen ausgearbeitet und gemeinsam mit allen Mitgliedern finalisiert wurde, wenden sie sich direkt an das Akafö, und erklären eingangs ausführlich die Schwierigkeiten, mit denen sich viele Studierende konfrontiert sehen. Ausführlich verglichen mit denen anderer Studierendenwerke wird daraufhin der Teil des Sozialbeitrags, welcher für das Akafö vorgesehen ist. Dieser beträgt an der Ruhr-Universität 110 Euro und liegt so deutlich über denen anderer nordrhein-westfälischer Universitäten, sowie im stichprobenartigen Vergleich auch über denen anderer bekannter Universitäten in ganz Deutschland. In NRW liegt dieser Unterschied zwischen 10 Euro und 30 Euro. Ebenfalls wird thematisiert, dass das Akafö großzügige, und auch wachsende Rücklagen hat. Dabei berufen sie sich auf Zahlen aus dem Jahr 2018, da der aktuellste, verfügbare Geschäftsbericht aus diesem Jahr stammt. Gleichzeitig stünden den Universitäten und Förderwerken staatliche Mittel und besondere Fonds zur Verfügung. In Anbetracht all dieser Tatsachen bittet der Arbeitskreis, und somit die Unterzeichnenden, das Akafö einerseits darum, die derzeitige Finanzplanung offenzulegen (statt, wie üblich, erst im nächsten Jahr) sowie darauf basierend zu begründen, warum eine Senkung zur Entlastung der Studierenden, zumindest auf den NRW-Durchschnitt, nicht möglich sei. Andererseits bitten sie darum, dass auch unabhängig von der aktuellen Situation aufgeschlüsselt wird, weshalb die Ruhr-Universität den mit Abstand höchsten Beitrag vorzuweisen hat. Besonderer Fokus soll dabei darauf liegen, dass trotz wegfallenden Angebots und somit ausbleibenden Kosten, keine Veränderung des Beitrags stattfand, und ob die hier eingesparten Kosten zum Beispiel stattdessen in Kriseninterventionsmaßnahmen fließen. Die Höhe des Beitrages basiere auf dem Solidaritätsprinzip, ebenso wäre jedoch eine Senkung des Beitrages ein Beweis der Solidarität mit den Studierenden. Zum Abschluss wird erneut darauf hingewiesen, wie auch im restlichen Schreiben bereits deutlich ist, dass es sich hierbei nicht um Schuldzuweisungen handelt, sondern ein Versuch eine offene und konstruktive Kommunikation herzustellen, die bisher über die Social-Media-Kanäle des Akafö nicht vorhanden gewesen sei. Das Schreiben wurde an Manuela Hildebrand von der Unternehmenskommunikation des Akafö, sowie den Geschäftsführer Jörg Lüken gesendet. Eine Kopie erhielt außerdem Rektor Prof. Dr. Axel Schölmerich.
:Jan-Krischan Spohr
]]>Seit nunmehr einem Monat können die Anträge für die Überbrückungshilfe eingereicht werden. Seit dem 25. Juni kann eine Bearbeitung erfolgen. Inzwischen machen sich gerade auf Social Media Plattformen Beschwerden breit, die Intransparenz über die Ablehnung der Bescheide bemängeln. Die Gründe der Ablehnung werden nämlich häufig nicht angegeben. Ob fehlende Unterlagen oder andere Gründe, bleibt unbeleuchtet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gibt für die Ablehnung von Bescheiden drei ankreuzbare Gründe an: Die Unterlagen sind nicht vollständig oder lesbar, eine „pandemiebedingte akute Notlage“ wurde „nicht nachgewiesen“ oder der Kontostand besteht in einer Höhe, „die keine besonders akute pandemiebedingte Notlage nachweist“, wie Volker Abt vom BMBF erklärt. Das Akafö hingegen sagt es würde „entgegen der Bearbeitungs-Tutorials des BMBF“ auch Unterlagen nachfordern, statt die Anträge abzulehnen. Bisher habe das Akafö 3.876 Anträge entgegengenommen. Davon wurden etwa 2.400 bearbeitet, über 1.000 Anträge wurden bewilligt, bei mehr als 390 wurden Unterlagen nachgefordert. Etwa 900 Anträge mussten abgelehnt werden. Dabei sei der häufigste Grund zur Ablehnung des Antrags, dass „aus den Kontoauszügen keine ‚durch die Pandemie ausgelöste‘ Notlage erkennbar“ sei. Das Akafö kritisiert die Härte der Richtlinien: „Deutlich gesagt: eine schon vorher bestehende Notlage berechtigt nicht zur Inanspruchnahme dieser Soforthilfen. Das sorgt nicht nur in der Studierendenschaft für großes Unverständnis, da können Sie gewiss sein.“ Das BMBF entgegnet, dass sich die Überbrückungshilfe an Studierende richtet, „die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen“. Auf die Frage, warum das Schwärzen von Kontoauszügen nicht gestattet ist, gibt das BMBF an, dass „staatliche Unterstützungsleistungen“ ohne Nachweis nicht möglich seien und das dieser „lückenlos“ sein müsse. Außerdem sei es möglich, im Bereich der Kontoauszüge zehn Dokumente hochzuladen, dies könne auch dazu genutzt werden „einzelne Ausgaben zu erläutern“.
Auch bezüglich der Höhe des Budgets gibt es wiederholt Schwierigkeiten. Das BMBF erklärt, dass für die Überbrückungshilfe – sollte sie regional unterschiedlich stark in Anspruch genommen werden – eine „Umverteilung zwischen den Studierendenwerken vorgesehen“ sei. Zum aktuellen Zeitpunkt bewertet das Akafö das ihm zugeteilte Budget als ausreichend, „wenn sich die Antragszahlen so entwickeln wie bisher.“
IN:ZAHLEN
Zahlen vom BMBF (Stand 10. Juli 2020)
• 82.000 vollständige Anträge im Juni
• 25.000 Anträge positiv entschieden
(Volumen 27,7 Mio Euro)• 27.000 vollständige Anträge (bis 10. Juli 2020)
Zahlen des Akafö (Stand 9.Juli 2020)
• 3.876 Anträge eingegangen
• 2.400 bearbeitet
• etwa 900 abgelehnt
• Mehr als 1.000 positiv entschieden
• Etwa bei 390 Anträgen Unterlagen nachgefordert
:Kendra Smielowski
]]>Zuerst einmal die Zusammensetzung unserer Studiengebühren: Dieses Sommersemester haben alle Studierenden einen Beitrag von 336,50 Euro an die Universität überwiesen. Davon gehen 208,38 Euro an das Semesterticket, 18,12 Euro an den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und 110 Euro an das Akafö. Durch die Schließung der Mensen kam nun vielen Studierenden der Gedanke, dass eigentlich das Geld, das an das Akafö für die Inbetriebnahme der Mensen ausgibt, zurück an die Studierenden ausgezahlt werden könne. Zumindest wirkt das Ganze auf den ersten Blick relativ plausibel. In den letzten Monaten verloren viele Studierende ihr Nebeneinkommen und 110 Euro wirken fürs Erste wie eine ziemliche Summe, die dem Anschein nach ja nicht gebraucht wird. Vielleicht hilft es aber auch diesen Betrag erst einmal genau zu untersuchen bevor man zu Trugschlüssen kommt. Das Akafö betreibt nämlich neben insgesamt 33 Mensen sieben andere Unternehmen. Zu den Aufgaben des Akafös zählen: Ausbildungsförderung, Wohnraum, Kinderbetreuung, Kulturförderung, Behindertenberatung, Ausländer:innenberatung und Internationales. Zu sagen, dass die Einstellung des Mensabetriebs also bedeuten würde, dass man die vom Akafö erhobenen Gebühren zurückverlangen kann, wäre ein falscher Schluss. Dass im Moment gewisse Bereiche eventuell weniger Arbeit verlangen, heißt nicht, dass die Arbeit in anderen Bereichen auch zum Stillstand gekommen ist. Tatsächlich finanzieren sich die Mensen hauptsächlich durch ihre Umsätze. Zuschüsse tragen nur einen verhältnismäßig kleinen Teil dazu bei, inwieweit sich die Mensen finanzieren.
Trotz allem lässt sich die fehlende Transparenz zu dem Thema, wo das Geld des Sozialbeitrags wie eingesetzt wird, durchaus kritisieren. Es erscheint mir durchaus sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden, offenzulegen wie viel Geld tatsächlich wohin fließt. Zum Thema Geld nennt das Akafö nur den von der RUB veröffentlichten Beitrag. Der Wunsch das Geld, das an das Akafö gezahlt wurde, zurückzuerlangen erscheint eines dieser Missverständnisse zu sein. Verursacht durch fehlende Transparenz in Bezug auf Gelder. Was also nun?
Zu guter Letzt gäbe es da noch die soziale Frage. Vielleicht ist dies für einige Studierende im Moment nicht so relevant aber das Akafö ist ein großer Betrieb, der genau wie viele andere Betriebe in der aktuellen Lage viel Einbußen verschmerzen muss. Fest steht, dass das Akafö auf unsere Gebühren angewiesen ist, um seinem Betrieb nachgehen zu können. Fallen diese weg oder werden zurückgezahlt, fällt für das Akafö die Finanzierung weg. Dies würde nicht nur vielen Studierenden vorsichtig gesagt Schwierigkeiten bereiten, sondern auch Angestellten. Das Besondere des Akafös: In gewisser Weise ist es ein Betrieb, dessen Finanzierung nur durch uns möglich ist. So könnte das Akafö aber auch offener sein bezüglich ihrer Ausgaben.
Was bedeutet das also jetzt, dass es jetzt Snacks To-Go gibt? Es scheint, dass dieses Angebot mehr dazu dient, eine Einnahmequelle zu bekommen, um die Mensen eventuell weniger abhängig von Zuschüssen machen zu müssen. Das Geld, das durch Sozialbeiträge eingenommen wurde, dient zur Erhaltung von für Studierende essentiellen Betrieben. So sollte man vielleicht noch einmal nachdenken, bevor man seinen Sozialbeitrag zurückverlangt. Trotzdem sollte das Akafö auch offener mit der aktuellen Situation sein und offenlegen, wie im Moment mit allem umgegangen wird. Ob Stellen gestrichen werden mussten und wie die finanzielle Situation derzeit aussieht. So zu tun als wäre das Akafö ein privater Betrieb, wäre ein Fehler.
:Gerit Höller
]]>Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will Studierende in Deutschland mit zinslosen Darlehen unterstützen. Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Krise ihren Job und damit auch Lebensgrundlage verloren. Neben diesen Darlehen wurden zusätzlich 100 Millionen Euro Zuschüsse für Deutsche und internationale Studierende beschlossen, die in akuter Notlage sind. Wie genau die Nothilfen verteilt werden, ist bis jetzt jedoch noch nicht klar. Das Deutsche Studentenwerk klärt ab dieser Woche mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie mit den einzelnen Studenten- und Studierendenwerken konkrete Verfahren und Kriterien für die Verteilung dieser Nothilfen an Studierende ab.
Neben diesen Nothilfen und Darlehen gibt es aber weitere Möglichkeiten für finanziell knappe Studierende. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke, kurz Daka, bietet jedem Studierenden die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen. Die Zinslosigkeit des Darlehens ist eine Besonderheit, es fallen lediglich Verwaltungskosten an. Damit ist es von Anfang planbar, wie hoch die Tilgungsleistungen sein müssen und zu welchem Zeitpunkt. Lebensalter und auch die Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist nur, dass der*die Antragsteller*in an einer staatlichen Hochschule in NRW eingeschrieben ist und einen Sozialbeitrag an das jeweilige Studierendenwerk entrichtet. Zusätzlich muss man bei der Sicherung des Lebensunterhaltes auf eine Finanzhilfe angewiesen sein und eine*n Bürgen*Bürgin stellen können. Auch ausländische Studierende können problemlos ein Darlehen beantragen, sollten sie die Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt vergibt die Daka Studierendendarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro pro Studierenden. Dabei wird das Darlehen in Monatsraten ausgezahlt, sodass die Förderrate bis 1.000 Euro monatlich reicht. Die Darlehensrichtlinen erlauben es jedoch, dass sich Studierende die Darlehenshöhe und die Förderrate pro Monat flexibel nach ihrer Bedürfnislage gestalten können. Dabei kann die Förderung, bis zum Betrag der Höchstförderung, bei Bedarf auch zwischen Bachelor- und Masterstudiengang aufgeteilt werden.
Die Rückzahlung des Daka-Darlehens beginnt zwölf Monate nach der Auszahlung der letzten Förderrate. Falls das Studium zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist, kann die Rückzahlung auf bis zu weitere zwölf Monate nach der Regelstudienzeit verschoben werden. Bei einem direkt anschließenden Masterstudiengang nach dem Bachelor-Abschluss, ist ebenfalls ein Aufschub möglich. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 150 Euro.
Auch Studierende, die bereits BAföG beziehen, können ein Daka-Darlehen beantragen. Dabei sollte die Förderungssumme aus BAföG und Darlehen gemeinsam jedoch einen Betrag von 1.000 Euro monatlich nicht überschreiten. Das jährliche Budget der Daka ist jedoch begrenzt, weshalb teilweise nicht alle Anträge in der gewünschten Höhe bedient werden können.
Weitere Informationen zum Daka-Darlehen gibt es unter daka-darlehen.de oder beim Akafö unter den Kontakten heike.meya@akafoe.de und heike.kamp@akafoe.de. :
:Philipp Kubu
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