#753- Mensaparty: Schlimmer geht immer
Bareinnahmen fehlen – 230.000 Euro Verlust –
Staatsanwaltschaft ermittelt
Sieben Monate nach der Mensaparty hat das Rechnungsprüfungsamt Arnsberg (RPA) jetzt einen Bericht vorgelegt. Als bekannt geworden war, dass der damalige AStA unter Führung der Rubrosen (heute: Juso-Hochschulgruppe) mehrere hunderttausend Euro Verlust gemacht hat, hatte sich der Landesrechnungshof eingeschaltet.
Auch hochschulinterne Ermittlungen machen inzwischen deutlich: Der Mega-Verlust kam nicht in erster Linie durch mangelhaften Kartenverkauf zustande, sondern durch eine Anhäufung von Fehlern und Rechtsverstößen durch den ehemaligen AStA. Dessen Aktivitäten sind jetzt auch ein Fall für den Staatsanwalt. Die bsz spricht mit dem amtierenden AStA-Vorsitzenden Sven Ellmers und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses René Voss über den aktuellen Stand der Aufklärungsarbeit.
bsz: Sven, als ihr mit eurer Koalition aus Linker Liste, Alternativer Liste, Grünen und SWIB vor einem halben Jahr in den AStA eingezogen seid, wusstet ihr, was euch erwartet?
Sven E.: Wir wussten, dass wir einen finanziellen Scherbenhaufen übernehmen. Und das wussten auch die WählerInnen, schließlich haben sie unsere VorgängerInnen deutlich abgestraft. Auf die finanzielle Sanierungsarbeit, die zusätzlich zu dem politischen Tagesgeschäft schon anstrengend genug ist, hatten wir uns eingestellt. Die rechtliche Dimension dessen, was der Vorgänger-AStA alles verbockt hat, war uns zu dem Zeitpunkt aber noch nicht klar. Ich stehe jetzt noch manchmal davor und denke: So verantwortungslos kann doch niemand gewesen sein.
bsz: Zu welchem Zeitpunkt hätte der Vorgänger-AStA wissen müssen, dass die Sache schief geht?
René V.: Eigentlich hätte dem AStA von Anfang an klar gewesen sein müssen, dass er mit der Mensaparty auf eine Katastrophe zusteuert. Damit auf dem Papier ein ausgeglichener Haushalt steht, hat der AStA schon im vergangenen Herbst unrealistische Zahlen bei den angeblich erwarteten Einnahmen der AStA-Druckerei und des Kulturcafés angesetzt, trotz Protest aus dem Haushaltsausschuss. Überdies hat er im Haushalt Einnahmen aus der Mensaparty von ca. 120.000 Euro veranschlagt.
bsz: Insgesamt hat die Party mehr als eine Viertelmillion Euro gekostet – an Einnahmen hat der AStA nur gut 20.000 Euro verbucht. Habt ihr dafür inzwischen eine Erklärung?
Sven E.: Wie das RPA herausgefunden hat, waren die eingeplanten 4.000 Gäste niemals möglich. Das AKAFÖ als Mensa-Vermieter hat dem AStA schon im Juni mitgeteilt, dass weniger als 2.000 Gäste auf der Bühnenebene zugelassen sind. Das war fünf Monate vor der Veranstaltung! Vom Bauordnungsamt hat der AStA dann eine Sondergenehmigung bekommen, so dass 2300 Leute auf die Bühnenebene durften. Mit dem Mensa-Mietvertrag hat sich der AStA verpflichtet, diese Auflagen einzuhalten. Trotzdem hat er weiter mit 4.000 Gästen geplant, laut RPA doppelt so viele wie erlaubt. Das bedeutet, schon Monate vorher wussten die Verantwortlichen: Bei ausverkauftem Haus hätten sie lediglich zwischen 70.000 und 80.000 Euro eingenommen – trotzdem wurde weiter mit 138.000 Euro kalkuliert. Da bleibt einem die Spucke weg.
René V.: Die Verantwortlichen haben gegen grundlegende Prinzipien verantwortungsvoller Haushaltsplanung verstoßen – und gegen geltendes Recht. Sie haben nicht wie zwingend vorgeschrieben die voraussichtliche Höhe der Einnahmen und Ausgaben berechnet oder wenigstens sorgfältig geschätzt. So sieht das das RPA.
bsz: Wer hätte intervenieren können? Das Studierendenparlament?
René V.: Der AStA hat das Studierendenparlament als Kontrollorgan missachtet. Er hat schon Geld für die Party ausgegeben, bevor die Zustimmung des Studierendenparlaments in Kraft war. Die Rubrosen und ihre Bündnislisten RCDS und LHG haben außerdem mit ihrer eigenen Mehrheit einen Beschluss im Parlament herbeigeführt, ohne überhaupt eine Schätzung der Kosten für die Party vorzulegen. Die kam erst vier Wochen später – trotz aller Proteste der damaligen Opposition.
Sven E.: Das alleine wäre alles schon dreist genug. Es kommt aber noch schlimmer: Mit dem von der eigenen Mehrheit genehmigten Geld hat sich der AStA nicht zufrieden gegeben. Er hat einfach fast 78.000 Euro mehr ausgegeben, als vom Studierendenparlament genehmigt. Mit anderen Worten: Der AStA hat ohne Vollmacht gehandelt und ohne Rechtsgrundlage für die Studierendenschaft Verträge abgeschlossen.
René V.: Außerdem haben wir festgestellt, dass alle relevanten Verträge nur allein von dem AStA-Vorsitzenden unterzeichnet sind. Im Hochschulgesetz ist klar geregelt, dass jeder Vertrag von zwei AStA-Mitgliedern unterzeichnet werden muss. Der AStA hat auch hier wohl gegen geltendes Recht verstoßen.
bsz: Wird das alles rechtliche Konsequenzen für den ehemaligen AStA-Vorsitzenden haben?
René V.: Die Regelungen im Hochschulgesetz sind eindeutig. Wenn ein Gericht nachweisen kann, dass ein AStA-Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, haftet es für den entstandenen Schaden persönlich. Bei über 200.000 Euro Schaden ist das natürlich kein Pappenstiel.
Sven E.: Das Rechnungsprüfungsamt hat uns aufgefordert zu prüfen, wer für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Das müssen wir auch tun, denn andernfalls müssten wir uns zu Recht Vertuschung vorwerfen lassen.
bsz: Für was hat der AStA das nicht genehmigte Geld ausgegeben?
Sven E.: Die Mensa-Miete war teurer als dem Studierendenparlament vorgelegt. Der AStA hat außerdem mehr für das "VIP-Catering" ausgegeben. An die Unterbringung der Gäste sowie an Material- und Fahrtkosten hat vorher offensichtlich niemand gedacht. Das Bier für den Getränkeverkauf hat doppelt so viel gekostet wie eingeplant. Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen haben im Vorfeld so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur hätte falsch machen können.
René V.: Außerdem gab es einige Unregelmäßigkeiten bei den Verträgen mit externen Dienstleistern. Für die Veranstaltungstechnik hat der AStA nur vier Angebote eingeholt, obwohl er rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre, sechs Anbieter anzufragen. Das wäre vielleicht noch zu verzeihen, hätte der AStA dann nicht auch noch das 10.000 teurere Angebot im Vergleich zum preiswertesten Bieter ausgewählt. Auch beim Sicherheitsdienst hat er nicht das billigste Angebot genommen. Stattdessen wurde der Vertrag mit einem Anbieter geschlossen, bei dem der für die Veranstaltungsorganisation mitverantwortliche AStA-Referent nebenberuflich beschäftigt war.
bsz: Ist wenigstens während der Veranstaltung alles mit rechten Dingen zugegangen?
Sven E.: Leider nicht. Heute kann überhaupt nicht mehr genau nachvollzogen werden, wie viele Eintrittskarten zu welchen Preis verkauft worden sind. Angeblich haben die Verantwortlichen nur Strichlisten geführt und diese anschließend vernichtet, weil sie unvollständig waren. Das ist schon ein starkes Stück, schließlich geht es um Bareinnahmen. Und als Verantwortlicher muss man immer nachweisen können, dass man sich nichts von dem Geld in die eigene Tasche gesteckt hat.
bsz: Gibt es denn Hinweise darauf, dass Geld entwendet wurde?
René V.: Insgesamt hatte der AStA 5.000 Eintrittskarten gedruckt. Davon sind noch gut 3.100 da. Damit wurden knapp 1.900 Eintrittskarten abgegeben. Gegenüber dem RPA haben der AStA-Vorsitzende und der Finanzreferent angegeben zwischen 350 und 450 Karten verschenkt zu haben. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Geld, dass als Einnahmen verbucht wurde, stellt man fest: Hier fehlen deutlich über 30.000 Euro! Ich habe keine Ahnung, wo das Geld hingekommen ist. Es ist jedenfalls nicht zurück in den AStA-Haushalt geflossen. Zusätzlich scheinen etwa 4.900 Euro bei den Einnahmen aus der Garderobe, dem Getränkeverkauf und von der Aftershow-Party zu fehlen.
bsz: Wird die Mensaparty also auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Sven E.: Bei einem Fehlbetrag von weit über 30.000 Euro in den Barkassen ist uns nichts anderes übrig geblieben, als den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die ermittelt jetzt, mehr kann ich dazu noch nicht sagen. Ich weiß nur, dass der Fall einmalig in der Geschichte der deutschen Studierendenschaften ist. Und wir werden weiterhin alles dafür tun, um die Dinge lückenlos aufzuklären.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Sieben Monate nach der Mensaparty hat das Rechnungsprüfungsamt Arnsberg (RPA) jetzt einen Bericht vorgelegt. Als bekannt geworden war, dass der damalige AStA unter Führung der Rubrosen (heute: Juso-Hochschulgruppe) mehrere hunderttausend Euro Verlust gemacht hat, hatte sich der Landesrechnungshof eingeschaltet.
Auch hochschulinterne Ermittlungen machen inzwischen deutlich: Der Mega-Verlust kam nicht in erster Linie durch mangelhaften Kartenverkauf zustande, sondern durch eine Anhäufung von Fehlern und Rechtsverstößen durch den ehemaligen AStA. Dessen Aktivitäten sind jetzt auch ein Fall für den Staatsanwalt. Die bsz spricht mit dem amtierenden AStA-Vorsitzenden Sven Ellmers und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses René Voss über den aktuellen Stand der Aufklärungsarbeit.
bsz: Sven, als ihr mit eurer Koalition aus Linker Liste, Alternativer Liste, Grünen und SWIB vor einem halben Jahr in den AStA eingezogen seid, wusstet ihr, was euch erwartet?
Sven E.: Wir wussten, dass wir einen finanziellen Scherbenhaufen übernehmen. Und das wussten auch die WählerInnen, schließlich haben sie unsere VorgängerInnen deutlich abgestraft. Auf die finanzielle Sanierungsarbeit, die zusätzlich zu dem politischen Tagesgeschäft schon anstrengend genug ist, hatten wir uns eingestellt. Die rechtliche Dimension dessen, was der Vorgänger-AStA alles verbockt hat, war uns zu dem Zeitpunkt aber noch nicht klar. Ich stehe jetzt noch manchmal davor und denke: So verantwortungslos kann doch niemand gewesen sein.
bsz: Zu welchem Zeitpunkt hätte der Vorgänger-AStA wissen müssen, dass die Sache schief geht?
René V.: Eigentlich hätte dem AStA von Anfang an klar gewesen sein müssen, dass er mit der Mensaparty auf eine Katastrophe zusteuert. Damit auf dem Papier ein ausgeglichener Haushalt steht, hat der AStA schon im vergangenen Herbst unrealistische Zahlen bei den angeblich erwarteten Einnahmen der AStA-Druckerei und des Kulturcafés angesetzt, trotz Protest aus dem Haushaltsausschuss. Überdies hat er im Haushalt Einnahmen aus der Mensaparty von ca. 120.000 Euro veranschlagt.
bsz: Insgesamt hat die Party mehr als eine Viertelmillion Euro gekostet – an Einnahmen hat der AStA nur gut 20.000 Euro verbucht. Habt ihr dafür inzwischen eine Erklärung?
Sven E.: Wie das RPA herausgefunden hat, waren die eingeplanten 4.000 Gäste niemals möglich. Das AKAFÖ als Mensa-Vermieter hat dem AStA schon im Juni mitgeteilt, dass weniger als 2.000 Gäste auf der Bühnenebene zugelassen sind. Das war fünf Monate vor der Veranstaltung! Vom Bauordnungsamt hat der AStA dann eine Sondergenehmigung bekommen, so dass 2300 Leute auf die Bühnenebene durften. Mit dem Mensa-Mietvertrag hat sich der AStA verpflichtet, diese Auflagen einzuhalten. Trotzdem hat er weiter mit 4.000 Gästen geplant, laut RPA doppelt so viele wie erlaubt. Das bedeutet, schon Monate vorher wussten die Verantwortlichen: Bei ausverkauftem Haus hätten sie lediglich zwischen 70.000 und 80.000 Euro eingenommen – trotzdem wurde weiter mit 138.000 Euro kalkuliert. Da bleibt einem die Spucke weg.
René V.: Die Verantwortlichen haben gegen grundlegende Prinzipien verantwortungsvoller Haushaltsplanung verstoßen – und gegen geltendes Recht. Sie haben nicht wie zwingend vorgeschrieben die voraussichtliche Höhe der Einnahmen und Ausgaben berechnet oder wenigstens sorgfältig geschätzt. So sieht das das RPA.
bsz: Wer hätte intervenieren können? Das Studierendenparlament?
René V.: Der AStA hat das Studierendenparlament als Kontrollorgan missachtet. Er hat schon Geld für die Party ausgegeben, bevor die Zustimmung des Studierendenparlaments in Kraft war. Die Rubrosen und ihre Bündnislisten RCDS und LHG haben außerdem mit ihrer eigenen Mehrheit einen Beschluss im Parlament herbeigeführt, ohne überhaupt eine Schätzung der Kosten für die Party vorzulegen. Die kam erst vier Wochen später – trotz aller Proteste der damaligen Opposition.
Sven E.: Das alleine wäre alles schon dreist genug. Es kommt aber noch schlimmer: Mit dem von der eigenen Mehrheit genehmigten Geld hat sich der AStA nicht zufrieden gegeben. Er hat einfach fast 78.000 Euro mehr ausgegeben, als vom Studierendenparlament genehmigt. Mit anderen Worten: Der AStA hat ohne Vollmacht gehandelt und ohne Rechtsgrundlage für die Studierendenschaft Verträge abgeschlossen.
René V.: Außerdem haben wir festgestellt, dass alle relevanten Verträge nur allein von dem AStA-Vorsitzenden unterzeichnet sind. Im Hochschulgesetz ist klar geregelt, dass jeder Vertrag von zwei AStA-Mitgliedern unterzeichnet werden muss. Der AStA hat auch hier wohl gegen geltendes Recht verstoßen.
bsz: Wird das alles rechtliche Konsequenzen für den ehemaligen AStA-Vorsitzenden haben?
René V.: Die Regelungen im Hochschulgesetz sind eindeutig. Wenn ein Gericht nachweisen kann, dass ein AStA-Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, haftet es für den entstandenen Schaden persönlich. Bei über 200.000 Euro Schaden ist das natürlich kein Pappenstiel.
Sven E.: Das Rechnungsprüfungsamt hat uns aufgefordert zu prüfen, wer für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Das müssen wir auch tun, denn andernfalls müssten wir uns zu Recht Vertuschung vorwerfen lassen.
bsz: Für was hat der AStA das nicht genehmigte Geld ausgegeben?
Sven E.: Die Mensa-Miete war teurer als dem Studierendenparlament vorgelegt. Der AStA hat außerdem mehr für das "VIP-Catering" ausgegeben. An die Unterbringung der Gäste sowie an Material- und Fahrtkosten hat vorher offensichtlich niemand gedacht. Das Bier für den Getränkeverkauf hat doppelt so viel gekostet wie eingeplant. Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen haben im Vorfeld so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur hätte falsch machen können.
René V.: Außerdem gab es einige Unregelmäßigkeiten bei den Verträgen mit externen Dienstleistern. Für die Veranstaltungstechnik hat der AStA nur vier Angebote eingeholt, obwohl er rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre, sechs Anbieter anzufragen. Das wäre vielleicht noch zu verzeihen, hätte der AStA dann nicht auch noch das 10.000 teurere Angebot im Vergleich zum preiswertesten Bieter ausgewählt. Auch beim Sicherheitsdienst hat er nicht das billigste Angebot genommen. Stattdessen wurde der Vertrag mit einem Anbieter geschlossen, bei dem der für die Veranstaltungsorganisation mitverantwortliche AStA-Referent nebenberuflich beschäftigt war.
bsz: Ist wenigstens während der Veranstaltung alles mit rechten Dingen zugegangen?
Sven E.: Leider nicht. Heute kann überhaupt nicht mehr genau nachvollzogen werden, wie viele Eintrittskarten zu welchen Preis verkauft worden sind. Angeblich haben die Verantwortlichen nur Strichlisten geführt und diese anschließend vernichtet, weil sie unvollständig waren. Das ist schon ein starkes Stück, schließlich geht es um Bareinnahmen. Und als Verantwortlicher muss man immer nachweisen können, dass man sich nichts von dem Geld in die eigene Tasche gesteckt hat.
bsz: Gibt es denn Hinweise darauf, dass Geld entwendet wurde?
René V.: Insgesamt hatte der AStA 5.000 Eintrittskarten gedruckt. Davon sind noch gut 3.100 da. Damit wurden knapp 1.900 Eintrittskarten abgegeben. Gegenüber dem RPA haben der AStA-Vorsitzende und der Finanzreferent angegeben zwischen 350 und 450 Karten verschenkt zu haben. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Geld, dass als Einnahmen verbucht wurde, stellt man fest: Hier fehlen deutlich über 30.000 Euro! Ich habe keine Ahnung, wo das Geld hingekommen ist. Es ist jedenfalls nicht zurück in den AStA-Haushalt geflossen. Zusätzlich scheinen etwa 4.900 Euro bei den Einnahmen aus der Garderobe, dem Getränkeverkauf und von der Aftershow-Party zu fehlen.
bsz: Wird die Mensaparty also auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Sven E.: Bei einem Fehlbetrag von weit über 30.000 Euro in den Barkassen ist uns nichts anderes übrig geblieben, als den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die ermittelt jetzt, mehr kann ich dazu noch nicht sagen. Ich weiß nur, dass der Fall einmalig in der Geschichte der deutschen Studierendenschaften ist. Und wir werden weiterhin alles dafür tun, um die Dinge lückenlos aufzuklären.



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